Pflegefall - Was nun?
Was ist zu tun, wenn ein Pflegefall eintritt?
Sofern Ihre Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht, beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse die Einstufung in die Pflegeversicherung. Meist reicht ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse und Sie erhalten den Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung zugeschickt. Selbstverständlich kann auch ein Familienangehöriger, ein guter Bekannter, ein Nachbar oder der Pflegedienst den Antrag für Sie anfordern und Ihnen beim Ausfüllen behilflich sein, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.
Wurde der Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - entweder zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim.
Das Führen eines Pflegetagebuches ist eine wichtige Hilfe, um bei der Begutachtung durch den MDK nachweisen zu können, bei welchen Verrichtungen Sie Hilfe benötigen (z. B. Waschen, Anziehen, Nahrungsaufnahme) und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt.
Bitten Sie die Person, die Sie bei der Pflege unterstützt, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein.
Ist die erforderliche Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen zu ermöglichen oder benötigen Sie ergänzend oder ausschließlich die Hilfe oder die Beratung eines ambulanten Pflegedienstes? Fragen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt welcher zugelassene Pflegedienst empfehlenswert ist.
Ist Ihre Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt, Ihrer Pflegekasse über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse, zum Kostenvergleich eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegedienste bzw. stationären Pflegeeinrichtungen zusenden, aber bitte bedenken Sie, dass der Preis alleine wenig über die Qualität und die Flexibilität einer Pflegeeinrichtung aussagt – vereinbaren Sie ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch und lassen Sie sich über die Möglichkeiten und natürlich die individuellen Kosten informieren. Ein Pflegegeldrechner hilft bei Kalkulation der Kosten der häuslichen Krankenpflege.
Die Entscheidung über die Einstufung in die Pflegeversicherung wird Ihnen schriftlich von Ihrer Pflegekasse mitgeteilt. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen formlos Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass nicht alle Hilfeleistungen bei der Begutachtung entsprechend berücksichtigt wurden und daher eine Ablehnung oder eine zu niedrige Einstufung erfolgt ist. Sinnvollerweise fordern Sie oder Ihr Bevollmächtigter das Gutachten des MDK an, um die erfassten Hilfezeiten und Pflegemaßnahmen mit dem tatsächlich Pflegealltag abzugleichen. Bei starken Differenzen zwischen den im Gutachten vermerkten und dem alltäglichen Pflegebedarf, macht es Sinn, dem Bescheid zu widersprechen. Diesem Widerspruch muss jedoch eine Begründung beigefügt werden, damit die Pflegekasse nachvollziehen kann, dass eine erneute Begutachtung durch einen zweiten Gutachter des MDK notwendig ist.
Leistungen der Pflegeversicherung werden, sofern eine Einstufung in die Pflegeversicherung erfolgt, ab Antragseingang bei Ihrer Pflegekasse rückwirkend gewährt!



