Behandlungspflege

Behandlungspflege

Hier geht es um Leistungen nach § 37.2 SGB V (Sozialgesetzbuch 5).

 

Sogenannte Behandlungspflegen sind Leistungen der Krankenkassen, d. h. sie werden zusätzlich zur Pflegeversicherung, egal ob Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden, durch den behandelnden Arzt bei medizinischer Notwendigkeit verordnet (auf einem Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege) und können dann von einem Pflegedienst mit Krankenkassenzulassung, nach vorheriger Genehmigung (das regelt der Pflegedienst für Sie!) direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Folgende Leistungen fallen in den Bereich der Behandlungspflege und können bei medizinischer Indikation ärztlich verordnet werden:


Es wird von der Krankenkasse eine Selbstbeteiligung zur häuslichen Krankenpflege erhoben und eingefordert.

Für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, entfällt dieser Eigenanteil.

Je Verordnung häuslicher Krankenpflege sind ansonsten 10 € fällig (daher den verordnenden Arzt bitten, den Zeitraum bei Dauerverordnungen möglichst lange zu wählen: z.B. für 6 – 12 Monate). Zusätzlich sind 10 % der Kosten der Behandlungspflege zu zahlen - jedoch für 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt.

Beispiel:
1 x täglich eine Insulin-Spritze (durch Pflegedienst) – maximaler Eigenanteil/Jahr: ca. 35,20 €
(Behandlungspflege-Kosten, für max. 28 Tage – ca. 9 €/Tag + Kosten für die ärztliche Verordnung, für 1 Jahr ausgestellt – 10 €)

Für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, entfällt dieser Eigenanteil.

Die Befreiung von der Rezeptgebühr und somit auch von vielen Zuzahlungen (Rezeptgebühr, Praxisgebühr, Krankenhauseigenanteil, Physiotherapie-Eigenanteil, Anteil für häusliche Krankenpflege etc.) muss bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden, die Ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen lässt.

Der zumutbare Eigenanteil liegt bei chronisch Kranken bei 1 % des Jahreseinkommens.
Beispiel: Rente 12.000,00 € / Jahr - Eigenanteil 120,00 € / Jahr (= 1 Prozent).
Beträge die den zumutbaren Eigenanteil übersteigen, werden auf Antrag durch die Krankenkasse erstattet.

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, am Anfang des Kalenderjahres den vorher ermittelten Eigenanteil zu bezahlen, um dann für den Rest des Jahres eine Bescheinigung auszustellen, die bestätigt, dass der Versicherte von der Zahlung von Eigenanteilen befreit ist.
Ihr Vorteil: Es entfällt das lästige Sammeln von Quittungen und Belegen!

 

Zurück

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.

Kunden-Anmeldung

E-Mail-Adresse:
Passwort:
Passwort vergessen?

Kauf auf Rechnung

Bestseller

01. Tabletten-Dispenser für 1 Tag

0,69 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

02. Nierenschale zum Einmalgebrauch

0,20 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

03. Trinkbecher-Set mit zwei Deckeln farbig

2,69 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

04. Lemon-Sticks Mundpflegestäbchen

Statt 0,39 EUR
Nur 0,28 EUR
Sie sparen 28 % / 0,11 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

05. Urinbecher mit Schnappdeckel 1 Stück

0,15 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

06. Knick-Eis - Kälte-Kompresse

1,15 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

07. Lätzchen für Erwachsene Folie Frottee

4,49 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

08. suprima Protektor-Slip

18,95 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

09. Medikamentendispenser XL

1,29 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

10. Pflegehemd farbig gemustert 3/4-Arm

Statt 10,49 EUR
Nur 8,09 EUR
Sie sparen 23 % / 2,40 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten


PayPal bei Pflegebedarf24 - Online-Shop für Hilfsmittel und Pflegebedarf

Sofortüberweisung bei Pflegebedarf24 - Online-Shop für Hilfsmittel und Pflegebedarf
Versandkosten beiPflegebedarf24 - Online-Shop für Hilfsmittel und Pflegebedarf
Pflegebedarf24 - Online-Shop für Hilfsmittel und Pflegebedarf